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Jugendschutz

Zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu Konzertveranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

Es besteht die Möglichkeit, für einen Veranstaltungsbesuch im Steinhof Duisburg einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der Ihr minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt. In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.

Das Erteilen der Erziehungsbeauftragung unterliegt den folgenden Vorgaben:

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
  • Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, dem Kind/Jugendlichen in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
  • Beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen gewährleistet sein.
  • Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung des Kindes/Jugendlichen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel steht.
  • Die erziehungsbeauftragte Person darf höchstens drei Kinder betreuen.

Darüber hinaus:
Im Sinne des Kindeswohls bitten wir grundsätzlich auf das Mitbringen von Babys/Kleinkindern zu Veranstaltungen zu verzichten. Kinder unter 6 Jahren erhalten zu Konzertveranstaltungen keinen Zutritt. Im übrigen ist darauf zu achten, dass während der Veranstaltung weder Künstler noch andere Gäste in irgendeiner Form gestört werden. Bei Aufstörungen kann das Servicepersonal auf das Verlassen des Veranstaltungsraums bestehen.

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