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Hausordnung

Zutritt zur Veranstaltungsstätte

Das Betreten der Veranstaltungsräume ist nur mit Genehmigung des Steinhof Duisburg erlaubt. Zu Zwecken der Legitimation werden außerhalb der Veranstaltungszeiten entsprechende Ausweise ausgestellt.

Für die Dauer von Veranstaltungen gelten die vom Veranstalter ausgegebenen Eintrittskarten, optional Presse-, Frei- und Gästekarten als Legitimationsnachweis. Der Steinhof Duisburg behält sich vor, auch Inhabern von Legitimationsnachweis in begründeten Einzelfällen den Zutritt zu verweigern (zum Beispiel bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegen das Jugendschutzgesetz, gegen diese Hausordnung, Alkoholisierung oder zwecks Gefahrenabwehr).

Das Betreten des Backstage-Bereiches, der Garderoben und der Betriebseinrichtungen und sonstiger nicht für den Publikumsverkehr zugelassener Räume und Flächen ist nur denjenigen Personen gestattet, die hierzu ausdrücklich durch entsprechende Ausweise bzw. Zusagen legitimiert sind.

Einlass

Den Anordnungen der Steinhof-Mitarbeiter oder des Ordnungsdienstes ist ausnahmslos Folge zu leisten. Nimmt der Ordnungsdienst Gegenstände von Besuchern in Verwahrung, hat der Besucher den Gegenstand unmittelbar nach dem Veranstaltungsende abzuholen. Unterbleibt die Abholung, ist der Steinhof Duisburg berechtigt, den verwahrten Gegenstand zu entsorgen.

Gastronomie

Mit dem Einlass zum Veranstaltungsraum und für den Zeitraum der Vorstellung steht den Gästen in der Regel die Gastronomie des Steinhof Duisburg zur Verfügung. Hier können Sie Getränke und Snacks konsumieren.

In den Veranstaltungsräumen verboten

Selbstverständlich ist es nicht gestattet, einen der folgenden Gegenstände mitzuführen:

  • Speisen und Getränke
  • Glasbehälter, Flüssigkeiten
  • Kameras mit Wechselobjektiven
  • Audio- und Videoaufnahmegeräte
  • Selfie Sticks
  • Laptops, Tablets
  • Taschenlampen, Leuchtstäbe
  • Waffen, Messer, Taser, Schlagstöcke, etc.
  • Tiere
  • Minderjährige Kinder ohne Begleitung / Aufsicht (Jugendschutz)

Wir behalten uns vor, auch mit Unterstützung des Ordnungsdienstes Taschenkontrollen vorzunehmen.
Größere Taschen, Rucksäcke oder Koffer können ggfs. an der Garderobe abgegeben werden.

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